FAHRSERVICE KRAUS

Tel.  07124 /92229

Krankenfahrten

Krankenfahrten (Sitzend)

Wir übernehmen gerne Ihre Fahrten zu:

Dialyse, Bestrahlungstherapie, Arztbesuche,

Chemotherapie, Tageskliniken, Rehakliniken...

Krankenfahrten mit Verordnung einer Krankenbeförderung müsse vorher Genehmigt von der Krankenkasse sein es sei denn die Vorrausetzungen sind erfüllt für die Kostenübernahme. Wir können mit jeder Krankenkasse abrechnen egal ob es BG oder AOK, DAK, BKK... ist. 

 

Auf das Bild klicken um eine genaue Erläuterung der Fahrkoste kennenzulernen.

Kurze Erläuterung der Fahrkostenübernahme durch Krankenkasse

Genehmigungsfreie Fahrten
④ a) voll-/teilstationäre Krankenhausbehandlung, vor-/nachstationäre Behandlung

⑤ b) ambulante Behandlung bei Merkzeichen „aG“, „BI“, „H“, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitäts beeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5 (nur Taxi, Mietwagen)

⑥ c) anderer Grund, z.B. Fahrten zu stationären Hospizen

Genehmigungspflichtige Fahrten zu ambulanten Behandlungen
⑦ d) hochfrequente Behandlung Dialyse, onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie

⑧ e) dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vergleichbar mit b) und Behandlungsdauer mindestens 6 Monate

⑨ f) anderer Grund für Fahrt mit KTW z. B. fachgerechtes Lagern, Tragen, Heben erforderlich
(Begründung unter 3. und ggf. 4. angeben)

Opel Insignia für 4 Fahrgäste und ein Großen Kofferraum wo auch ein Rollstuhl platz hat.  

Opel Combo für 4 + 2 Fahrgäste und ein Große Kofferraum wo 1 Rollstuhl und ein Gehwagen platz findet. Mit einem etwas höheren einstig. 

 

Und natürlich haben wir noch weitere Fahrzeuge das für jeden Kunde individuell Passt.